Lockerung der Besuchseinschränkung in Altenheimen: Katholische Einrichtungen kritisieren Informationspolitik des Ministeriums

13. Mai 2020

Aachen/Kreis Heinsberg. Der Vorsitzende der Diözesanarbeitsgemeinschaft Alter und Pflege im Bistum Aachen, Josef Aretz, kritisiert die Informationspolitik des NRW-Gesundheitsministeriums zur Lockerung der durch Corona bedingten Besuchseinschränkungen für Altenpflegeeinrichtungen. „Die Vorgehensweise, wie man uns informiert hat, ist nicht in Ordnung“, sagt Aretz.

Aretz selbst leitet zwei Einrichtungen in Trägerschaft der Katharina Kasper ViaNobis GmbH: das Katharina Kasper-Heim in Gangelt und das Wohn- und Pflegezentrum in Mönchengladbach-Hehn. In diesen Einrichtungen, aber auch in Häusern anderer Träger, seien Anrufe von Angehörigen eingegangen, die nach Besuchsmöglichketen gefragt hätten, obwohl es noch keine offizielle Information des Ministeriums gegeben habe, sagt der Vorsitzende der Diözesanarbeitsgemeinschaft. Die Angehörigen hatten aus den Sozialen Medien von der Veränderung der Besuchsregelung erfahren. „Dienstagnachmittag kam dann das Schreiben von Minister Laumann mit der Ankündigung, ab 10. Mai Besuche unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder zuzulassen“, sagt Josef Aretz.

Und diese Rahmenbedingungen hätten es in sich: „Die Vorgabe lautet, dass Besuche außerhalb oder in separaten Räumen der Einrichtung stattfindet. Wir müssen Termine vergeben. Wir müssen ein Screening der Besucher machen, also eine Befragung, ob irgendwelche Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Husten, Atemnot vorliegen. Das hält ja auch auf. Wir müssen dafür sorgen, dass die Besucher Schutzkleidung bekommen und so weiter“, sagt Aretz. Es gebe eine ganze Menge von Auflagen, die den Altenpflegeeinrichtungen innerhalb kürzester Zeit aufgebürdet würden. „Das muss man kritisieren bei aller Wertschätzung, dass man die Besuchsregelung lockert“, sagt Aretz.

Es sei auch das Interesse der katholischen Altenpflegeeinrichtungen im Bistum Aachen, dass die Angehörigen die Bewohner wieder besuchen dürfen, unterstreicht Aretz. „Denn es ist zum Teil schon gravierend, dass Bewohner von Einrichtungen im Kreis Heinsberg seit dem 26. Februar keinen Besuch mehr bekommen haben. Das ist eine Einbuße der Lebensqualität“, so Aretz. Besser wäre es aus seiner Sicht aber gewesen, die Einrichtungen hätten deutlich mehr Vorlauf gehabt: „Das ist jetzt für die Einrichtungen sehr sportlich, bis zum Sonntag alle Angehörigen zu informieren und Regelungen zu treffen, damit Besuche geordnet ablaufen.“

Der Aachener Diözesancaritasdirektor Burkard Schröders hat Minister Karl-Josef Laumann in einem Brief gebeten, klarzustellen, „dass die Lockerungen zur Besuchsregelung im Rahmen der Coronaschutzverordnung ausschließlich entsprechend der organisatorischen und sachlichen Möglichkeiten der Einrichtungen umzusetzen sind“. Das Recht der Angehörigen auf die zweistündige Besuchszeit würde in der Summe eine unübersehbare Ballung von Personen an den einzurichtenden Besuchsorten nach sich ziehen. Schröders bat den Minister in seinem Schreiben auch „um eine Verlängerung der Vorbereitungszeit nach Vorlage der abschließenden Regelung“. Zugleich versicherte Schröders, dass die Mitgliedseinrichtungen der Caritas „die Lockerungen grundsätzlich begrüßen und zum Schutz aller verantwortlich agieren werden“.

In der Diözesanarbeitsgemeinschaft Alter und Pflege des Caritasverbandes für das Bistum Aachen sind rund 235 katholische Dienste und Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe im Bistum zusammengeschlossen. Die Diözesanarbeitsgemeinschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei orientiert sie sich an den Lebenslagen alter und pflegender Menschen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Aachen.


Text: Christian Heidrich, Caritasverband für das Bistum Aachen e. V

Foto: Karina Wasch



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