Das Pflegemodell von Monika Krohwinkel stellt die ganzheitliche Pflege der Bewohner in den Mittelpunkt und orientiert sich an deren Wünschen und Ressourcen, die so lange wie möglich erhalten werden sollen. Den Bewohnern wird nur die Hilfe angeboten, die sie in ihrer jeweiligen Situation zur Bewältigung des täglichen Lebens benötigen. So werden Selbständigkeit und Unabhängigkeit gefördert, gleichzeitig wird einer Verschlechterung der körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung vorgebeugt.
Um jedem Bewohner die seiner Persönlichkeit angemessene bestmögliche Betreuung und Pflege zukommen zu lassen, wird das Instrument der kollegialen Fallberatung genutzt. Sie ermöglicht es, konkrete Probleme und Praxisfälle im Kollegen-Team zu reflektieren und systematisch Lösungen zu entwickeln. Die kollegiale Fallberatung trägt somit wesentlich zur Qualitätssicherung bei.
Demselben Ziel verpflichtet ist unser Integratives Handlungskonzept: Es dient dem Verständnis der Besonderheiten in der Kommunikation mit Menschen, die sich oft nicht oder nur begrenzt sprachlich äußern können und für sich andere Wege der Kommunikation suchen. Wenn diese sich beispielsweise in Stereotypen, Zwängen, Ängsten oder Handlungsritualen zeigen, werden sie von Außenstehenden oft als auffälliges Verhalten wahrgenommen und müssen in einem verstehenden Prozess entschlüsselt werden. Bei der Entschlüsselung dieser Kommunikationsformen hilft uns das Handlungskonzept, das von dem Grundsatz geprägt ist: Jedes Verhalten hat einen Sinn und wird akzeptiert.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichten sich, Lebensgewohnheiten zu respektieren und das Prinzip der Zustimmung zu den Pflegeleistungen zu achten. Die Planung der Pflege erfolgt deshalb möglichst gemeinsam mit dem Bewohner oder einer Person seines Vertrauens. Unsere professionelle Pflege integriert über die normalen Standards hinaus in der Wohn- und Pflegeeinrichtung auch pädagogische und heilpädagogische Ansätze.
Umfang und Leistungen der Pflege ergeben sich aus der jeweiligen Zuordnung zu einer Pflegestufe. Bei Veränderungen des Pflegebedarfes passen wir unsere Leistungen den neuen Gegebenheiten an. Führt ein veränderter Pflegebedarf dazu, dass für den Bewohner eine andere Pflegestufe zutrifft, werden wir mit seinem Einverständnis die Pflegekasse informieren. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse.